Taxi-iTheorie – BPT121 Taxiprüfung

BEGRIFFE ZUR VORBEREITUNG

Wöchentliche Höchstarbeitszeit inkl. Präsenzzeit

Arbeitnehmer (Bsp. Kleinbusbetrieb ohne Taxifahrten)
48 Stunden
Arbeitnehmer in Taxibetrieben
53 Stunden
Selbständig erwerbende Fahrzeugführer
nicht geregelt

Überzeitarbeit (aber nicht am Lenkrad)

pro Woche
4 Stunden
pro Kalenderjahr
208 Stunden
Bei ausserordentlichen Betriebsbedürfnissen (z.B. saisonale Schwankungen), sind pro Woche 2 weitere Überstunden zulässig, (mit Meldung durch den Arbeitgeber an die Vollzugsbehörde).

Ausgleich

Normalfall
innert 3 Monaten
mit Absprache
innert 12 Monaten
durch Freizeit oder Lohnzuschlag gemäss Obligationenrecht

Lenkzeit

Zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten
maximal 9 Stunden
Wöchentliche Höchstlenkzeit
maximal 45 Stunden
Die tägliche oder wöchentliche Höchstlenkzeit darf auch bei Überzeit nicht überschritten werden.

ARBEITSPAUSEN

(Gilt nicht für selbständig erwerbende Fahrzeugführer) Der Arbeitnehmer hat spätestens nach einer Arbeitszeit von 5h30Min. eine Arbeitspause einzulegen, sofern nicht direkt anschliessend eine tägliche Ruhezeit oder ein Ruhetag beginnt. Während der Arbeitspausen darf der Arbeitnehmer keine berufliche Tätigkeit ausüben.

Beispiele Pausenregelung:

Tägliche Arbeitszeit
Pause
bis 7 Stunden
1 x 20 Minuten
7 bis 9 Stunden
1 x 30 Minuten oder 2 x 20 Minuten
mehr als 9 Stunden
1 x 60 Minuten oder 2 x 30 Minuten oder 3 x 20 Minuten
Tägliche Arbeitszeit 7h
1 x 20 min
Tägliche Arbeitszeit 7 – 9h
1 x 30 min oder 2 x 20 min
Tägliche Arbeitszeit > 9 h
1 x 60 min oder 2 x 30 min oder 3 x 20 min

LENKPAUSEN UND ARBEITSZEITEN

Lenkpausen

Unterteilte Ruhezeit

Tägliche Ruhezeiten